Stationäre Pflege

Eigenanteile in der stationären Pflege aufgrund von Zuschüssen nur moderat gestiegen, dennoch in Baden-Württemberg auf hohem Niveau

Die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) für Pflegebedürftige in der stationären Pflege sind zum 1.1.2024 im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Der Anstieg fällt jedoch aufgrund der seit 2022 von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse geringer aus als im Vorjahreszeitraum, wenn auch insgesamt – verglichen mit den anderen Bundesländern - in Baden-Württemberg auf hohem Niveau.

Insgesamt beläuft sich die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im Pflegeheim im ersten Aufenthaltsjahr am 1.1.2024 in Baden-Württemberg auf durchschnittlich 2.907 Euro monatlich. Das sind 134 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2023: 2.773 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr zahlen Pflegebedürftige aktuell durchschnittlich 2.649 Euro im Monat, also 165 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.1.2023: 2.484 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige am 1.1.2024 durchschnittlich 2.306 Euro zuzahlen – ein Plus von 112 Euro (1.1.2023: 2.194 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr schlägt der Pflegeheimplatz in Baden-Württemberg dann mit durchschnittlich 1.877 Euro Eigenbeteiligung im Monat zu Buche. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 44 Euro mehr (1.1.2023: 1.833 Euro).

Gestiegene Zuschüsse federn Anstieg der Eigenanteile etwas ab

Die von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse auf den EEE wurden zum 1.1.2024 erhöht: Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Der EEE ist im Vergleich zum Vorjahr zwar um 85 Euro auf durchschnittlich 1.459 Euro angestiegen (1.1.2023: 1.374 Euro), wird durch die Erhöhung der Zuschüsse aber abgefedert. Neben dem EEE müssen die Pflegebedürftigen für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, die um 40 Euro monatlich auf durchschnittlich 990 Euro angestiegen sind (1.1.2023: 950 Euro) und für die Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen monatlich 485 Euro aufbringen. In der Gesamtbetrachtung liegt Baden-Württemberg damit weiterhin über dem Bundesdurchschnitt und gehört mit zu den teuersten Ländern im Bundesvergleich.

Investitionskostenübernahme durch das Land würde Pflegebedürftige um 458 Euro monatlich entlasten

„Erneut steigen in Baden-Württemberg die Kosten für die stationäre Unterbringung in Pflegeheimen. Dadurch werden Pflegebedürftige wieder stärker belastet. Die Erhöhung ergibt sich vor allem aus höheren Personal- und Sachkosten. Durch die zum 1.1.2024 gestiegenen Zuschüsse der Pflegekassen wird der erneute Anstieg der Eigenanteile zwar abgebremst, aber eine finanzielle Mehrbelastung entsteht trotzdem.“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. „Würden die einzelnen Bundesländer ihre politischen Vorhaben endlich umsetzen und die Investitionskosten übernehmen, würden die Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg um aktuell 458 Euro monatlich entlastet.“

Zum Hintergrund der hohen Eigenanteile für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in Baden-Württemberg

Pflegebedingte Aufwendungen sind in hohem Maße von der personellen Ausstattung, die rahmenvertraglich und landesrechtlich geregelt ist, und von der Höhe der Bezahlung in den Häusern abhängig. Dieser konkrete Pflege-Anteil an den Gesamtkosten ist – basierend auf unseren vdek-Auswertungen - in Baden-Württemberg offenbar mit am höchsten. Die neue Personalbemessung nach § 113c SGB XI und die „Tariftreue-Regelung“ werden mittelfristig jedoch dazu führen, dass diese Unterschiede zwischen den Bundesländern geringer werden. Allerdings wird die Angleichung auf einem insgesamt höheren Niveau stattfinden.

Entwicklung der Eigenanteile in der stationären Pflege in Baden-Württemberg

BAW_finanzielle_belastung_pflegebeduerftiger_nach_aufenthaltsdauer_01_2024_FINAL_1
BAW_vergleich_januar_2024_zu_januar_2023_FINAL

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com